Hier finden Sie häufig gestellt Fragen unserer Kunden, mit den passenden Antworten dazu.
Haushilfe Nord bietet eine breite Palette an Dienstleistungen, darunter Garten- und Grundstückspflege, kleine Reparaturen, Umzugsservice, Haushaltsunterstützung, Beseitigung von Sturmschäden, Haushaltsauflösungen und Grabpflege.
Sie können einen Termin ganz einfach über unser Kontaktformular auf der Website vereinbaren oder uns direkt anrufen oder eine Email schreiben. Wir sind unter der +49 151 20557777 oder per Email: info@haushilfe-nord.de erreichbar. Unser freundliches Team hilft Ihnen gerne weiter.
Ja, wir versuchen, so flexibel wie möglich zu sein und kurzfristige Anfragen zu berücksichtigen. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Verfügbarkeit zu prüfen.
Haushilfe Nord bietet Dienstleistungen in Norddeutschland an. Bitte kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, ob wir auch in Ihrer Region tätig sind.
Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der Dienstleistung. Nach einer ersten Beratung erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Wir bieten die Versorgung von Haushaltshilfe gemäß §38 Abs. 1 und 2 SGB V und §24h SGB V für Versicherte der Ersatzkassen an.
Versicherte der Haupt - Ersatz- und Privatkassen können unsere Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse bezüglich der spezifischen Voraussetzungen und Beantragung.
Die Beantragung der Haushaltshilfe erfolgt direkt über Ihre Krankenkasse. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um sich über den genauen Ablauf und die notwendigen Unterlagen zu informieren.
Die Voraussetzungen variieren je nach Krankenkasse. In der Regel müssen medizinische Gründe vorliegen, die eine Unterstützung im Haushalt erforderlich machen. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse
Die Haushaltshilfe umfasst alle notwendigen Tätigkeiten, die im Haushalt anfallen und aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbstständig erledigt werden können. Dazu gehören beispielsweise Reinigung, Wäschepflege, Einkaufen und Zubereitung von Mahlzeiten.
Sollten Sie eine Ablehnung erhalten, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens informieren und gegebenenfalls Einspruch einlegen.